Die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Hunde- und Pferdebesitzer sollten kein finanzielles Risiko eingehen und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei geht es nicht nur um Verletzungen, die anderen direkt durch das Tier zugefügt werden. Tierhalter können beispielsweise auch für Folgeschäden haftbar gemacht werden, wenn jemand vor ihrem Tier erschrickt und sich deshalb verletzt. Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögel ab. Für größere Tiere benötigen Halter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie schützt vor Schäden, die zum Beispiel ein Pferd oder Hund anrichten. Die Mindestdeckung sollte drei Millionen Euro betragen. Die Beiträge dafür sind erschwinglich: Hundehalter zahlen bei guten Anbietern für die Absicherung um die 75 Euro jährlich. Für Pferdehalter geht der Schutz ab etwas über 100 Euro im Jahr los.