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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die, wie wir finden wichtigste Versicherung 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer nicht mehr machen können (§ 172 Abs. 2 VVG). Das bedeutet, eine Leistung aus der BU-Versicherung ist an den letzten Beruf gekoppelt. Ob Sie noch einen anderen Job ausüben können, ist unwichtig.

 


Damit ein Vertrag wirklich verlässlichen Schutz bietet, müssen unserer Ansicht nach mindestens folgende Regelungen enthalten sein:

  1. Die Rente wird gezahlt, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall in seinem in gesunden Tagen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent tätig sein kann. Das gilt auch bei einem Berufswechsel. Beispiel: Wer Schreiner gelernt hatte, aber jetzt als Bürokaufmann arbeitet, bei dem wird nur die Tätigkeit als Bürokaufmann geprüft.
     

  2. Es wird nicht geprüft, ob man mit seinen Kenntnissen und Fähigkeiten oder seiner Erfahrung und Ausbildung noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte (so genannter "abstrakter Verweisungsverzicht"). Beispiel: Es wird nicht geprüft, ob ein operierender Chirurg auch als Fachgutachter tätig sein könnte, wenn seine Hand nach einem Unfall verkrüppelt ist.
     

  3. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte voraussichtlich sechs Monate lang zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sein wird oder dieser Zeitraum schon verstrichen ist.
     

  4. Die Rente wird auch rückwirkend ab dem ersten Tag des Sechs-Monats-Zeitraums gezahlt.
     

  5. Bei verspäteter Meldung wird die Rente mindestens drei Jahre lang rückwirkend gezahlt.
     

  6. Während der Leistungsprüfung wird auf Wunsch der Beitrag gestundet. Denn wer berufsunfähig ist, dem fällt es oft auch schwer, die monatlichen Versicherungsbeiträge weiter zu zahlen.
     

  7. Der Versicherer verzichtet darauf, den Vertrag zu kündigen oder die Beiträge anzuheben, wenn sich später herausstellt, dass der Versicherte ohne sein Verschulden Vorerkrankungen nicht angegeben hat. Das kann sonst zu einer bösen Überraschung führen, wenn Sie zwar lange Zeit in eine Versicherung eingezahlt hatten, diese aber bei einer eingetretenen Berufsunfähigkeit recherchiert, Vorerkrankungen findet und schließlich Zahlungen verweigert.
     

  8. Der Vertrag sollte weltweit gelten.
     

  9. Bei einer befristeten Anerkennung verlangt der Versicherer nicht die Rückzahlung bereits gewährter Renten, wenn sich herausstellt, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt war.

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