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Kfz-Versicherung

Wir schaffen den Überblick

Die Kfz-Versicherung

KH

Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Halter eines Fahrzeuges haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Er ist gesetzlich verpflichtet, diese Haftung mit einer Versicherung abzudecken. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Kfz-Halter, Eigentümer und Fahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Das können Sachschäden, wie z.B. Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug oder Heilkosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden oder sonstige Vermögensschäden sein. Unberechtigte Ansprüche werden vom Versicherer auf eigene Kosten abgewehrt.

TK

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind. Dies sind zum Beispiel Schäden durch 

 

  • Kollisionen mit Haarwild

  • Glasbruch

  • Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch

  • Diebstahl/Beschädigung von Zubehör

  • Hagel/Sturm, Überschwemmung, Brand

VK

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung kommt für selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Sie springt auch bei Vandalismus ein und wenn der Unfallgegner nicht haftbar gemacht werden kann. Die Vollkasko empfiehlt sich vor allem für neuwertige Fahrzeuge bis zu einem Alter von fünf Jahren.

EVB

evb

Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug auf die Straße, zugelassen werden Fahrzeuge daher nur mit einem Versicherungsnachweis. Die eVB-Nummer liefert der Zulassungsstelle den Nachweis vom Kfz-Versicherer, dass das Fahrzeug tatsächlich versichert ist.

Hier kostenlose eVB erstellen lassen

GAP

GAP Deckung

Der GAP-Deckung deckt als Ergänzung zur Vollkasko bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust die finanzielle Lücke zwischen der Restforderung aus dem Leasing- oder Kreditvertrag und dem Wiederbeschaffungswert (Berechnung anhand des Alters, der Abnutzung und Gebrauch des Autos) ab.

SF

SF Klassen

Die Schadenfreiheitsklasse gibt Auskunft über die unfallfrei gefahrenen Jahre des Versicherten. Voraussetzung dafür ist, dass kein Schaden gemeldet und von der Versicherung reguliert wurde. Es gibt SF-Klassen von 0 (kein Jahr unfallfrei) bis 50 (50 oder mehr Jahre ohne Unfall) sowie die Schadenklasse S und M. 

Gerne ermitteln wir gemeinsam Ihre SF-Klasse. 

Mit unseren Sonderdeckungskonzepten können wir Ihnen einen Kfz-Versicherungsschutz anbieten, der garantiert 5% günstiger ist, als Ihr jetziger Schutz! 

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