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Riester-Rente
Riester-Rente

Nutzen Sie die Förderung!

Die Riester-Rente wurde 2002 im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Damit die Rentenversicherung auch noch für jüngere Generationen bezahlbar ist, beschloss die Regierung das Rentenniveau zu senken. Seitdem müssen Sie die dadurch entstehende Versorgungslücke mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge ausgleichen. Um Verbraucher zum Abschluss einer entsprechenden Vorsorge zu motivieren, unterstützt der Staat seit dem Vorsorgesparer mit einer Riester-Rente auf zwei verschiedenen Wegen: Zulagen und Steuervorteile. Abhängig von der Zulagenhöhe und Ihrem Einkommen können Sie auch schon mit kleinen monatlichen Beiträgen Ihr finanzielles Polster für Ihren Ruhestand aufbauen.

Grundzulage

175,00 € erhält jeder Versicherte jährlich.

Kinderzulage

Liegt abhängig vom Geburtsjahr des Nachwuchses bei 185 Euro oder 300 Eurojährlich; wird nur für kindergeldberechtigte Kinder gezahlt; erhält der Elternteil, der das Kindergeld bekommt

Berufseinsteigerbonus

Sparer erhalten einmalig 200 Euro, sofern sie im Jahr des Abschlusses noch keine 25 Jahre alt sind

Förderberechtigt sind:

  • Arbeitnehmer, Auszubildende, Bundesfreiwilligen­dienstleistende und Studierende mit einem rentenversicherungs­pflichtigen Minijob

  • Pflichtversicherte Selbstständige

  • Beamte, Soldaten, Richter

  • Bezieher von ALG I oder II oder Krankengeld

  • Erwerbsgeminderte, erwerbsunfähige und dienstunfähige Personen

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