Betriebliche Altersvorsorge
Vorteile nutzen!
Jeder Arbeitnehmer kann mit einer betrieblichen Altersvorsorge (auch betriebliche Altersversorgung genannt) ein finanzielles Polster für das Alter aufbauen. Denn der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Vorsorgeform anzubieten. Er kümmert sich um alles Bürokratische und entscheidet, welcher der Durchführungswege genutzt wird.
Durchführungswege kurz erklärt:
01
Direkt- oder Pensionszusage
Hierbei sichern die Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine Betriebsrente zu, die aus dem Unternehmensvermögen gezahlt wird. Es sind keine eigenen Beiträge notwendig. Oftmals ist es möglich, über die Entgeltumwandlung die spätere Rente noch zu erhöhen. Die Unterstützungskasse funktioniert auf die gleiche Weise.
02
Direktversicherung, Pensionskasse
Hier wird die betriebliche Altersversorgung vom Mitarbeiter, dem Arbeitgeber oder beiden gemeinsam finanziert. Die Beiträge des Beschäftigten werden vom Arbeitgeber an den jeweiligen Versicherer oder die Versorgungseinrichtung überwiesen.
03
Sozialpartnermodell
Seit 2018 ergänzt das Modell im Rahmen von Tarifverträgen die bisherigen fünf Durchführungswege. Anders als bei den anderen Formen übernimmt der Arbeitgeber keine Haftung für eine Garantierente. Stattdessen sagt er lediglich die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge zu. Dadurch gibt es mehr Flexibilität, wie die Beiträge angelegt werden können.