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Betriebliche Altersvorsorge

Vorteile nutzen!

Jeder Arbeitnehmer kann mit einer betrieblichen Altersvorsorge (auch betriebliche Altersversorgung genannt) ein finanzielles Polster für das Alter aufbauen. Denn der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Vorsorgeform anzubieten. Er kümmert sich um alles Bürokratische und entscheidet, welcher der Durch­führungswege genutzt wird.

Durchführungswege kurz erklärt:

01

Direkt- oder Pensionszusage

Hierbei sichern die Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine Betriebsrente zu, die aus dem Unternehmens­vermögen gezahlt wird. Es sind keine eigenen Beiträge notwendig. Oftmals ist es möglich, über die Entgelt­umwandlung die spätere Rente noch zu erhöhen. Die Unterstützungs­kasse funktioniert auf die gleiche Weise.

02

Direktversicherung, Pensionskasse

Hier wird die betriebliche Alters­versorgung vom Mitarbeiter, dem Arbeitgeber oder beiden gemeinsam finanziert. Die Beiträge des Beschäftigten werden vom Arbeitgeber an den jeweiligen Versicherer oder die Versorgungs­einrichtung überwiesen.

03

Sozialpartnermodell

Seit 2018 ergänzt das Modell im Rahmen von Tarifverträgen die bisherigen fünf Durch­führungswege. Anders als bei den anderen Formen übernimmt der Arbeitgeber keine Haftung für eine Garantierente. Stattdessen sagt er lediglich die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge zu. Dadurch gibt es mehr Flexibilität, wie die Beiträge angelegt werden können.

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