Betriebshaftpflichtversicherung
Je nach Tätigkeitsbereich sind Sie als Freiberufler oder Unternehmer individuellen Risiken ausgesetzt. So ist es wichtig, dass Ihre Betriebshaftpflichtversicherung optimal auf Sie zugeschnitten ist.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für die Schadensersatzforderungen Dritter auf. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind, bzw. die Abwehr unberechtigter Forderungen. In den Versicherungsschutz fallen aber nur Schadensersatzansprüche. Die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder Versprechungen werden hingegen nicht durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt. Eine Betriebshaftpflicht versichert alle Personen, die die entsprechende Niederlassung leiten sowie alle Mitarbeiter während der Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit. Zu den Versicherungsleistungen zählen keine Ansprüche, die an Mitarbeiter oder Mitversicherte gestellt werden.
Folgend drei Schadenbeispiele:
Personen-schaden
Personenschaden
Ein Dachdecker sichert seinen Arbeitsplatz nicht ordnungsgemäß ab und ein Fußgänger wird durch herabfallenden Schutt verletzt. Hier kommt die Betriebshaftpflicht für Behandlungskosten und Schmerzensgeld auf.
Sach-schaden
Sachschaden
Ein Heizungsmonteur bringt bei Reparaturarbeiten eine Dichtung nicht richtig an, wodurch ein Wasserschaden im Haus des Auftraggebers entsteht. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt hier für alle entstandenen Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten des beschädigten Inventars auf.
Vermögens-
schaden
Vermögensschaden
In einem Restaurant erleidet ein Kunde eine Lebensmittelvergiftung. Der Arbeitgeber des Kunden macht Schadensersatzansprüche geltend, da ihm durch die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters ein finanzieller Ausfall entstanden ist. Auch hier greift die Betriebshaftpflicht.