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Drohne

Die Drohnenhaftpflichtversicherung

Drohnen werden immer beliebter. Aber was ist, wenn Sie beim Betrieb einen Schaden verursachen? Wir erklären Ihnen, wann eine spezielle Drohnen-Versicherung erforderlich ist und unter welchen Bedingungen Sie über eine bestehende Versicherung vor hohen Folgekosten geschützt sind.

Multicopter sind kleine, ferngesteuerte Fluggeräte mit mehreren Rotoren, die umgangssprachlich oft als Drohnen bezeichnet werden. Sie sind schnell, wendig, leicht zu steuern und bieten oft die Möglichkeit, Foto- und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive zu erstellen. Aus diesen Gründen wächst die private und gewerbliche Fangemeinde ständig. Doch der Betrieb ist nicht „einfach so“ möglich. Nur Drohnen für Sport- und Freizeitzwecke mit Elektroantrieb und weniger als 5 Kilogramm Gewicht gelten als sogenannte Flugmodelle, die ohne besondere Genehmigung aufsteigen dürfen. Darin unterscheiden sie sich von „unbemannten Luftfahrtsystemen“ für gewerbliche Zwecke.

Für Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung notwendig

Was beide Kategorien verbindet, ist die Versicherungspflicht. Ohne Haftpflichtversicherung darf keine dieser Drohnen aufsteigen. Das bestimmt §102 I Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Sie müssen den Nachweis beim Fliegen sogar bei sich führen, ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

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