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Drohne

Die Drohnenhaftpflichtversicherung

Drohnen werden immer beliebter. Aber was ist, wenn Sie beim Betrieb einen Schaden verursachen? Wir erklären Ihnen, wann eine spezielle Drohnen-Versicherung erforderlich ist und unter welchen Bedingungen Sie über eine bestehende Versicherung vor hohen Folgekosten geschützt sind.

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Multicopter sind kleine, ferngesteuerte Fluggeräte mit mehreren Rotoren, die umgangssprachlich oft als Drohnen bezeichnet werden. Sie sind schnell, wendig, leicht zu steuern und bieten oft die Möglichkeit, Foto- und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive zu erstellen. Aus diesen Gründen wächst die private und gewerbliche Fangemeinde ständig. Doch der Betrieb ist nicht „einfach so“ möglich. Nur Drohnen für Sport- und Freizeitzwecke mit Elektroantrieb und weniger als 5 Kilogramm Gewicht gelten als sogenannte Flugmodelle, die ohne besondere Genehmigung aufsteigen dürfen. Darin unterscheiden sie sich von „unbemannten Luftfahrtsystemen“ für gewerbliche Zwecke.

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Für Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung notwendig

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Was beide Kategorien verbindet, ist die Versicherungspflicht. Ohne Haftpflichtversicherung darf keine dieser Drohnen aufsteigen. Das bestimmt §102 I Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Sie müssen den Nachweis beim Fliegen sogar bei sich führen, ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

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