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Wann liegt Ihr Sonderkündigungsrecht vor?

Der Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird? Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben?

Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel:

Erst mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt die einmonatige Kündigungsfrist zu laufen! 

Erhalten Sie das Schreiben beispielsweise erst am 20. November, darf die Kündigung spätestens am 20. Dezember bei der Versicherung eingehen. Darum sollte die Rechnung sehr genau gelesen werden: Falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden klar und deutlich darauf hinweisen.

Dem Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer steht dann auch nach dem Stichtag nichts mehr im Weg.

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